Zweijähriges Berufskolleg für Sozialpädagogik (2BKSP)

Die Ausbildung zur staatlich anerkannten Erzieherin / zum staatlich anerkannten Erzieher an der Fachschule für Sozialpädagogik soll dazu befähigen, die Entwicklung von Kindern und Jugendlichen zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit ganzheitlich zu fördern. Die Ausbildung vermittelt eine berufliche Handlungskompetenz, die Fach-, Personal-, Sozial- und instrumentelle Kompetenz verknüpft.

Staatlich anerkannte Erzieherinnen / staatlich anerkannte Erzieher können in verschiedenen sozialpädagogischen Einrichtungen bei Kindern und Jugendlichen tätig sein. Sie übernehmen selbständig Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsaufgaben und können z. B. als Gruppenleiterin/Gruppenleiter, Leiterin/Leiter in Kindergärten, Kindertagesstätten, Horten, Kinder- und Jugendwohnheimen sowie als Mitarbeiter in Kindergärten, Schulen, Einrichtungen für geistig und körperlich behinderte Kinder und Jugendliche beschäftigt sein.

Die Ausbildung umfasst zwei Jahre an der Fachschule für Sozialpädagogik und ein einjähriges - von der Fachschule betreutes - Berufspraktikum (Anerkennungsjahr).

An vier Schultagen pro Woche findet die schulische Ausbildung statt, die praktische Ausbildung erfolgt an einem Praxistag in einer sozialpädagogischen Einrichtung.

Aufnahmevoraussetzungen

  • Der erfolgreiche Abschluss des Berufskollegs für Praktikantinnen/Praktikanten 1BKPR
  • oder der mittlere Bildungsabschluss und eine einschlägige abgeschlossene Berufsausbildung (z. B. staatlich anerkannte Kinderpflegerin/staatlich anerkannter Kinderpfleger)
  • oder die Fachhochschulreife / die Hochschulreife und eine einschlägige praktische Tätigkeit von mindestens 6 Wochen

Abschluss

Mit der Prüfung soll die Schülerin / der Schüler nachweisen, dass sie / er das Ziel der schulischen Ausbildung erreicht hat und die erforderlichen Kompetenzen für die Aufnahme des Berufspraktikums erworben hat.

Der Erwerb der Fachhochschulreife ist durch den Besuch des Zusatzunterrichts in Mathematik und durch eine Zusatzprüfung in Deutsch, Englisch, Mathematik möglich.

Die gesamte Ausbildung ist erfolgreich abgeschlossen, wenn nach dem Bestehen der Prüfung zum Abschluss der schulischen Ausbildung oder der Schulfremdenprüfung auch das Berufspraktikum erfolgreich abgeschlossen ist.

So kann es weitergehen

  •     Tätigkeit als staatlich anerkannte Erzieherin / staatlich anerkannter Erzieher
  •     Studium an einer Fachhochschule oder an einer Pädagogischen Hochschule
  •     Weiterbildung an der Berufsfachschule für Zusatzqualifikationen
  •     Weiterbildung an der Fachschule für Organisation und Führung